Für
Personen- und Sachschäden während
einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht
durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an
Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob
fahrlässig oder
vorsätzlich
verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere
Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen
beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten
Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt
vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung
einer Zahlung..
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung sind bei längerer Veranstaltungsdauer (6h+) durch den Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
Für Ein-/ und Ausladen des Equipments ist für freie Zufahrt zum Veranstaltungsort zu sorgen. Bei größerer Entfernung zum Auftrittsort ist für Ein-/ und Ausladen des Equipments vom Auftraggeber ein Helfer zu stellen. Ein Pkw-Parkplatz in der Nähe des Auftrittsortes ist vom Auftraggeber zu gewährleisten.
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
Der Auftraggeber ist
dafür
verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung
gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der Auftraggeber sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten.
Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der Auftraggeber
stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen
Fremdkörpern geschützt ist.
Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die
volle Gage des Vertrags fällig.